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MR.P, Messe-Realisation Püschel, Oststr. 3, 51371 Leverkusen, Tel. (02173) 499884
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AGBGeschäfts-, Lieferungs-, und Zahlungsbedingungen I. GeltungsbereichAufträge werden zu den folgenden Bedingungen ausgeführt. Abweichende Regelungen sind nur bindend, wenn sie durch uns schriftlich anerkannt sind. topII. Gegenleistung1. Die in unseren Angeboten genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Preisangebote werden in DM/Euro abgegeben. Die jeweils gültige Mehrwertsteuer ist hinzuzurechnen. Die Preise erlangen Verbindlichkeit erst mit Bestätigung des Auftrages durch uns. Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsschluß und vereinbartem Liefertermin mehr als drei Monate liegen. Erhöhen sich danach bis zur Fertigstellung der Lieferung die Löhne, die Materialkosten oder die marktmäßigen Einstandspreise, so sind wir berechtigt den Preis entsprechend der Kostensteigerung zu erhöhen. Ist der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechtes oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, sind Preisänderungen gemäß der vorgenannten Regelung zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem Liefertermin mehr als sechs Wochen liegen. Führt das Angebot nicht zum Vertrag, kann der Anbietende für die Erstellung von Entwürfen und Zeichnungen eine Kostenpauschale von 4% der Angebotssumme verlangen. Dem Besteller bleibt vorbehalten, niedrigere Kosten nachzuweisen. 2. Dienstleistungen, Besorgungen, die für den Besteller auf dessen Verlangen im Rahmen der Planung und Durchführung seiner Messebeteiligung ausgeführt werden, werden gesondert berechnet. 3. Sonderarbeiten, wie Präsentationen und weitere Ausarbeitungen wie Skizzen, Entwürfe, Retuschen, fotografische Arbeiten, die vom Auftraggeber veranlaßt sind, werden gesondert berechnet. 4. Der Auftraggeber bzw. Besteller haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Der Auftraggeber hat uns von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen. Das Urheberrecht und das Recht der Ver-vielfältigung an eigenen Skizzen, Entwürfen, Originalen, Filmen und dergleichen in jedem Verfahren und zu jedem Verwendungszweck, verbleiben vorbehaltlich ausdrücklicher anderweitiger Regelung bei uns. topIII. Lieferfristen1. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Besteller ggf. zu beschaffender Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie Eingang einer vereinbarten Anzahlung. 2. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaft mitgeteilt ist und der Liefergegenstand das Unternehmen verlassen hat. 3. Die Lieferfrist verlängert sich bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie bei Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, die außerhalb unseres Willens bzw. Einflusses liegen. Hierzu zählen auch Betriebsstörungen und Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Materialien. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferanten eintreten. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse. 4. Teillieferungen bzw. Teilleistungen sind innerhalb der von uns angegebenen Lieferfristen zulässig, soweit sich Nachteile für den Gebrauch daraus nicht ergeben. topIV. Lieferumfang1. Der Lieferumfang wird durch unsere schriftlichen Auftragsbestätigungen bestimmt. 2. Konstruktions- oder Formänderungen, die auf der Verbesserung der Technik bzw. auf Forderungen des Gesetzgebers zurückzuführen sind, bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Liefergegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderung für den Besteller zumutbar ist. topV. AnullierungskostenTritt der Besteller unberechtigt von einem Auftrag zurück, können wir unbeschadet der Möglichkeit einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 10 % des Preises für die durch Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Dem Besteller bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten. topVI. Verpackung und VersandDie Verpackungskosten einschließlich der Gebühr für die Transportversicherung gehen zu Lasten des Bestellers. Eine Rücknahme der Verpackung erfolgt nicht. Die Rücksendung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers. topVII. Transportgefahr1. Der Gefahrenübergang erfolgt mit der Übergabe an die mit der Ausführung der Versendung beauftragte Person, Firma oder Anstalt. 2. Für Beschädigung oder Verluste während des Transportes durch Dritte oder eigene Beauftragte übernehmen wir keine Haftung. Erfolgt die Beauftragung durch uns oder im Auftrag des Empfängers, so gilt das gleiche. Die Versendung erfolgt durch uns in jedem Fall nach bestem Wissen und eigenen pflichtgemäßen Ermessen. Jede Haftung für Fahrlässigkeit des Unternehmers oder deren Erfüllungsgehilfen ist ausgeschlossen. topVIII. Abnahme1.Der Besteller ist verpflichtet, den Liefergegenstand abzunehmen. Der Besteller ist berechtigt, den Liefergegenstand innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der Bereitstellungsanzeige oder sonstigen Mitteilung von der Fertigstellung am Übergabeort zu prüfen. Er hat die Pflicht, den Liefergegenstand innerhalb derselben Frist abzunehmen, es sei denn, er ist unverschuldet vorübergehend zur Abnahme verhindert. 2. Bleibt der Besteller mit der Annahme des Kauf- bzw. Vertragsgegenstandes länger als 10 Tage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige vorsätzlich oder grob fahrlässig in Rückstand, sind wir nach Setzung einer Nachfrist von weiteren 10 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Besteller die Abnahme ernsthaft oder endgültig verweigert oder offenkundig auch innerhalb dieser Zeit zur Zahlung des vereinbarten Preises nicht im Stande ist. Erklärt der Besteller, er werde nicht annehmen, so geht die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes oder Werkes im Zeitpunkt der Verweigerung auf den Besteller über. topIX. Gewährleistung und Beanstandung1. Beanstandungen sind nur innerhalb von 10 Tagen nach Empfang der Ware, der Planunterlagen etc. zulässig. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, dürfen nur gegen uns geltend gemacht werden, wenn die Mängelrüge innerhalb von 6 Monaten, nachdem die Ware das Unternehmen verlassen hat, bei uns eintrifft. 2. Bei berechtigten Beanstandungen sind wir nach unserer Wahl unter Ausschluß anderer Ansprüche zur Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Minderung verpflichtet und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes, es sei denn, eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder uns oder unseren Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Die Minderung ist der Höhe nach auf den Betrag beschränkt, der für den mangelhaften Teil der Lieferung berechnet ist. Ein Rücktrittsrecht des Bestellers ist nur dann gegeben, falls ein unterlassener oder mißlungener Versuch der Nachbesserung vorliegt. Die Haftung für Mangelfolgeschäden wird ausgeschlossen, es sei denn, es liegt der Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit vor. topX. Eigentumsvorbehalt1. Wir behalten uns das Eigentum an den Liefergegenständen oder des Werkes oder der Pläne etc. bis zur Zahlung vor. 2. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet. 3. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie Pfändung der Liefergegenstände durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag. 4. Der Besteller ist berechtigt, die Lieferung im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des zwischen uns und dem Besteller vereinbarten Kaufpreises (einschl. Mehrwertsteuer) ab, die dem Besteller aus der Weiterveräußerung erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Liefergegenstände ohne oder nach Bearbeitung weiterverkauft werden. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Besteller nach deren Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt, jedoch verpflichten wir uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht in Zahlungsverzug ist. Ist dies jedoch der Fall, können wir verlangen, dass der Besteller die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. 5. Die Verarbeitung oder Umbildung der von uns gelieferten Waren, Werken etc. durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen. Werden die Liefergegenstände mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. 6. Der Besteller darf die Liefergegenstände weder verpfänden, noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte, hat der Besteller uns unverzüglich davon zu benachrichtigen und uns alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung unserer Rechte erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. ein Dritter ist auf unser Eigentum hinzuweisen. topXI. Schadensersatzansprüche aus DeliktSchadensersatzansprüche aus Delikt sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht. Dies gilt auch bei Handlungs- oder Erfüllungsgehilfen. topXII. Zahlungsbedingungen1. Der Preis und die Entgelte für Nebenleistungen sind 10 Tage nach Auftragsvergabe zu 50 % fällig. Die restlichen 50 % sind bei Übergabe des Liefergegenstandes oder Werkes an den Kunden zur Zahlung fällig. 2. Scheck- und Wechselhergaben gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Die Wechselentgegennahme bedarf immer einer vorherigen schriftlichen Vereinbarung mit uns. Bei Hereinnahme von Wechseln werden die bankmäßigen Diskont-und Einziehungsspesen berechnet. Sie sind sofort in bar zu zahlen. 3. Verzugszinsen berechnen wir mit 3 % p.a. über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir eine Belastung mit einem höheren Zinssatz haben oder wenn der Besteller eine geringere Belastung nachweist. 4. Ist der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechtes oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher von uns nicht anerkannten Gegenansprüche des Bestellers nicht statthaft, ebensowenig die Aufrechnung mit solchen. topXIII. Erfüllungsort und Gerichtsstand1. Erfüllungsort ist Leverkusen 2. Bei allen, sich aus den Vertragsverhältnissen ergebenden Streitigkeiten, ist, wenn der Besteller Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechtes oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für unseren Hauptsitz zuständig ist. Wir sind auch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers zu klagen. 3. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluß der Gesetzte über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Besteller seinen Firmensitz im Ausland hat. topXIV. SonstigesSollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt. |