AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Firma Messe-Realisation Püschel

Inhaber Dirk Püschel

Oststrasse 3

51371 Leverkusen


1. Vertragsgrundlagen

1.1

Allen Verträgen, die gewerbliche bzw. unternehmerische Vertragspartner mit der Firma Messe-Realisation Püschel abschließen, liegen ausschließlich diese AGB zugrunde. Diese erkennt der Vertragspartner mit seiner Bestellung an. Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch.

1.2

Der Vertragstext wird gespeichert. Die konkreten Bestelldaten werden dem Vertragspartner zusätzlich per E-Mail zugesendet. Die AGB können jederzeit auf unserer Internet-Seite eingesehen werden. www.mr-p.de


2. Angebot und Vertragsabschluß

2.1

Die Firma Messe-Realisation Püschel bietet Waren und Dienstleistungen im Internet oder auf Anfrage mit schriftlichem Angebot an, diese sind, abweichende Angaben in der Artikelbeschreibung ausgenommen, ständig verfügbar und können durch den Vertragspartner über das Internetangebot der Firma Messe-Realisation Püschel und den damit verbundenen Verkaufsystemen, wie z.B. den Internetshop käuflich erworben werden.

2.2
Die per Internet erteilten Bestellungen des Vertragspartners sind grundsätzlich Angebote, an die der Vertragspartner gebunden ist. Der Kaufvertrag kommt mit einer Auftragsbestätigung oder spätestens mit der Lieferung der Waren zustande. Um eine solche Auftragsbestätigung handelt es sich nicht bei der bloßen Zugangsbestätigung der Bestellung, die im Falle einer elektronischen Bestellung umgehend versandt wird. Sollte der Vertragspartner binnen 7 Werktagen keine Auftragsbestätigung oder Lieferung erhalten, ist er nicht mehr an seine Bestellung gebunden. Gegebenenfalls bereits erbrachte Leistungen des Vertragspartners werden in diesem Fall unverzüglich zurückerstattet.

2.3

Wird die Firma Messe-Realisation Püschel vom Vertragspartner zur Erstellung eines Angebots aufgefordert und führt das Angebot nicht zum Vertrag, kann die Firma Messe-Realisation Püschel für die Erstellung von Entwürfen und Zeichnungen eine Kostenpauschale von 4% der Angebotssumme verlangen. Dem Besteller bleibt vorbehalten, niedrigere Kosten nachzuweisen.

2.4

Dienstleistungen, Besorgungen, die für den Besteller auf dessen Verlangen im Rahmen der Planung und Durchführung seiner Messebeteiligung ausgeführt werden, werden gesondert in angemessener und üblicher Höhe berechnet.

2.5

Sonderarbeiten, wie Präsentationen und weitere Ausarbeitung, wie Skizzen, Entwürfe, Retuschen, fotografische Arbeiten, die vom Vertragspartner veranlasst sind, werden gesondert in angemessener und üblicher Höhe berechnet.

2.6

Der Vertragspartner haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrags Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Der Vertragspartner stellt die Firma Messe-Realisation Püschel von allen Ansprüchen Dritter, wegen einer solchen Rechtsverletzung, frei. Das Urheberrecht und das Recht der Vervielfältigung an eigenen Angeboten, Ausarbeitungen, Zeichnungen, Skizzen, Entwürfen, Originalen, Filmen, digitale Datensätze und dergleichen in jedem Verfahren und zu jedem Verwendungszweck, verbleiben vorbehaltlich ausdrücklicher anderweitiger Regelung bei der Firma Messe-Realisation Püschel.

3. Preise

3.1
Es gelten die Preise, die zum Zeitpunkt der Bestellung auf den Internetseiten dargestellt wurden. Eine Korrektur offensichtlicher Irrtümer bleibt der Firma Messe-Realisation Püschel  vorbehalten.

3.2
Alle Preise verstehen sich in EURO und sind Nettopreise ohne die gesetzliche Mehrwertsteuer.

3.3
Verpackungs- und Versandkosten, die grundsätzlich der Vertragspartner trägt, werden den Preisen hinzugerechnet.

4. Zahlungsbedingungen

4.1

Der Preis und die Entgelte für Nebenleistungen sind 30 Tage nach Auftragsvergabe ohne Abzug fällig. Bonität des Vertragspartners vorausgesetzt. Andernfalls ist die Bezahlung per Vorkasse abzüglich 2 % Skonto möglich. Es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart. 

4.2

Scheck- und Wechselhergaben gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Die Wechselentgegennahme bedarf immer einer vorherigen schriftlichen Vereinbarung mit der Firma Messe-Realisation Püschel. Bei Hereinnahme von Wechseln werden die bankmäßigen Diskont- und Einziehungsspesen berechnet. Sie sind sofort in bar zu Zahlen.

4.3 Ist der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechtes oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher von uns nicht anerkannten Gegenansprüche des Bestellers nicht statthaft, ebenso wenig die Aufrechnung mit solchen.

4.4

Rechnungskürzungen, wie überhöhtes Skonto, Skontoabzug außerhalb der Skontofrist, Verpackungsabzüge, Portoabzüge oder sonstige Kürzungen, denen wir nicht zugestimmt haben, bleiben als offene Posten bestehen und werden eingefordert. Bei Zahlungsverzug werden Mahngebühren und Zinsen entsprechend der jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen berechnet.

4.5

Zahlungsansprüche werden an die Crefo-Factoring Rhein Wupper GmbH, Kullerstraße 11 DE 42651 Solingen abgetreten. Die Vorschriften des Datenschutzes werden in diesem Zusammenhang beachtet.

5. Lieferbedingungen

5.1

Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Besteller ggf. zu beschaffender Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie Eingang einer vereinbarten Zahlung bzw. Anzahlung.

5.2

Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaft mitgeteilt ist und der Liefergegenstand das Unternehmen verlassen hat.

5.3

Teillieferungen bzw. Teilleistungen sind innerhalb der von uns angegebenen Lieferfristen zulässig, soweit sich Nachteile für den Gebrauch daraus nicht ergeben.

5.4

Teillieferungen in zumutbarem Umfang sind zulässig.

5.5

Konstruktions- oder Formänderungen, die auf der Verbesserung der Technik bzw. auf Forderungen des Gesetzgebers zurückzuführen sind, bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Liefergegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderung für den Besteller zumutbar ist.

5.6

Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe an den Vertragspartner selbst oder eine empfangsberechtigte Person, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an eine geeignete Transportperson über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Vertragspartner sich im Annahmeverzug befindet.

5.7

Der Vertragspartner, hat, falls er Kaufmann ist, gelieferte Gegenstände unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und Übereinstimmung laut Rechnung bzw. Lieferschein zu überprüfen. Unterbleibt eine Rüge innerhalb von 7 Tagen (siehe 9.1), so gilt die Ware als ordnungsgemäß und vollständig geliefert bzw. die Leistung, Installation, Programmierung etc. als ordnungsgemäß erbracht, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.

5.8

Unwesentliche Mängel, die die Funktionstüchtigkeit des Liefergegenstandes nicht im Wesentlichen beeinträchtigen, berechtigen den Vertragspartner nicht zu einer Verweigerung der Annahme.

5.9

Die Angabe der Lieferzeiten ist in Arbeitstagen zu verstehen und bedeutet Lieferung innerhalb der Tage Montag bis Freitag.

6. Anulierungskosten / Rückgabe von Produkten

6.1

Tritt der Besteller unberechtigt von einem Auftrag zurück, kann die Firma Messe-Realisation Püschel unbeschadet der Möglichkeit einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 10 % des vereinbarten Preises fordern. Dem Besteller bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

6.2

Die Rückgabemöglichkeit von Produkten ist vor Kaufabschluss vom Käufer anzufragen und in Einzelfällen möglich. Die Kosten für Fracht und Verpackung werden nicht gutgeschrieben. Wenn eine Rücknahme erfolgt, entstehen Kosten für Überprüfung der Ware und Wiedereinlagerung von 20 % des Warenwertes mindestens aber 15 EUR. Dem Besteller bleibt der Nachweis geringerer Kosten vorbehalten.

7. Behandlung von Datenmaterial

7.1

Dem Vertragspartner zustehende Produkte, insbesondere Daten und Datenträger, werden bei der Firma Messe-Realisation Püschel nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts an den Auftraggeber oder seine Erfüllungsgehilfen hinaus archiviert.

7.2

Alle Drucke werden ab druckfähiger Datei gefertigt. Die Anlieferung erfolgt an die Firma Messe-Realisation Püschel auf geeigneten Datenträgern (CD-ROM, DVD-ROM) oder per E-Mail bis max. 20 MB. 

7.3

Die Beschaffenheit der Daten, Datenmenge und exakte Größe wird bei jedem Auftrag durch die  Firma Messe Püschel Realisation bekannt gegeben. Falls Daten entgegen der Anweisung vom Vertragspartner in einem falschen Format geliefert werden und die Daten daher nachbearbeitet werden müssen, hat der Vertragspartner diesen Aufwand in angemessener und üblicher Höhe zu erstatten.

8. Eigentumsvorbehalt

8.1

Die Firma Messe-Realisation Püschel behält sich das Eigentum an aller Ware, die von ihr an einen Vertragspartner ausgeliefert wird, bis zur endgültigen und vollständigen Zahlung der gelieferten Ware vor. Das gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte vom Vertragspartner bezeichnete Warenlieferungen bezahlt ist, da der Eigentumsvorbehalt alle laufenden offenen Saldoforderungen sichert.

8.2

Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf den anerkannten Saldo, soweit die Firma Messe-Realisation Püschel  Forderungen gegenüber dem Vertragspartner in laufende Rechnung bucht (Kontokorrent-Vorbehalt).

8.3

Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang des zufälligen Unterganges, insbesondere Diebstahl, Feuer-, Bruch- und Wasserschäden auf eigene Kosten zu versichern und auf Verlangen den Abschluss der Versicherung nachzuweisen. Er hat auf seine Kosten Reparatur-, Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten an der Vorbehaltsware durchzuführen, sofern solche erforderlich sind.

8.4

Der Vertragspartner darf die Vorbehaltsware im Rahmen seines ordnungsgemäßen üblichen Geschäftsverkehrs veräußern. Zu anderen Verfügungen, insbesondere zur Sicherungsübereignung oder Verpfändung, ist er nicht befugt.

8.5

Alle ihm aus jeder Weiterveräußerung der Vorbehaltsware zustehenden Forderungen (einschließlich eventueller Nebenrechte) tritt der Vertragspartner bis zur Höhe der jeweils offenen Gesamtforderung der Firma Messe-Realisation Püschel zu deren Sicherung an die Firma Messe-Realisation Püschel ab. Die Firma Messe-Realisation Püschel nimmt die Abtretung an.

8.6

Der Vertragspartner ist berechtigt, die ihm aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen auch nach Abtretung einzuziehen, solange er seinen Pflichten ordnungsgemäß nachkommt und nicht in Zahlungsverzug kommt. Empfangenes Geld hat er treuhänderisch zu verwahren und abzuführen, soweit die Forderung noch besteht.

8.7

Bei Zahlungsverzug, auch aus anderen Lieferungen und Leistungen von der Firma Messe-Realisation Püschel an den Vertragspartner oder im Vermögensverfall des Vertragspartner, darf die Firma Messe-Realisation Püschel zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes an der Vorbehaltsware die Geschäftsräume betreten und Vorbehaltsware an sich nehmen.

8.8

Soweit die Firma Messe-Realisation Püschel im Rahmen der Gewährleistung eine Ware austauscht, wird bereits heute vereinbart, dass das Eigentum an der auszutauschenden Ware wechselseitig in dem Zeitpunkt vom Vertragspartner auf die Firma Messe-Realisation Püschel bzw. umgekehrt übergeht, in dem einerseits die Firma Messe-Realisation Püschel die Ware vom Vertragspartner zurückgesandt bekommt bzw. der Vertragspartner die Austauschlieferung von der Firma Messe-Realisation Püschel erhält.

9. Gewährleistung

9.1

Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 7 Arbeitstagen nach Übergabe der Ware schriftlich anzuzeigen. Der Vertragspartner muss auch bei nicht offensichtlichen Mängeln innerhalb von 2 Wochen, nachdem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, diesen an Firma Messe-Realisation Püschel mitteilen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsrechts ausgeschlossen. Die Firma Messe-Realisation Püschel haftet für Mängel der Ware zunächst nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

9.2

Der Gewährleistungsausschluss gilt nur, wenn dem Verkäufer kein grobes Verschulden vorwerfbar ist sowie nicht im Falle von dem Verkäufer zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden und bei Verlust des Lebens des Vertragspartner. Die Haftung des Verkäufers nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.

9.3
Angaben zur Funktion und Anwendung von Neu- und Gebrauchtware oder sonstige technische Auskünfte erteilt die Firma Messe-Realisation Püschel nach bestem Gewissen und aufgrund vorhandener Erfahrungen.

9.4

Die Zusicherung von Eigenschaften bzw. die Übernahme von Garantien ist nur insoweit verbindlich, wie Firma Messe-Realisation Püschel diese dem Vertragspartner besonders schriftlich bestätigt hat. Neben den von Firma Messe-Realisation Püschel  gegebenen Produktbeschreibungen stellen öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers oder eines Dritten keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.

9.5

Die Firma Messe-Realisation Püschel leistet in Abweichung von § 439 Abs. 1 BGB nach Wahl von Firma Messe-Realisation Püschel Gewähr durch Nachbesserung oder Nachlieferung. Die Nachlieferung kann in der Regel innerhalb von höchstens 30 Tagen (angemessene Frist zur Nachlieferung) erfolgen. Die Verfügbarkeit der Ware kann aufgrund der technischen Weiterentwicklung bereits nach kurzer Zeit eingeschränkt sein. Die Firma Messe-Realisation Püschel ist daher berechtigt, den Nacherfüllungsanspruch durch Lieferung gleich- oder höherwertiger abweichender Ware auch eines anderen Herstellers zu erfüllen, soweit diese Ware nach ihren Spezifikationen funktionsidentisch ist.

9.6

Wählt der Vertragspartner nach Scheitern der Nacherfüllung wegen eines Mangels den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben ein Anspruch auf Schadenersatz nur unter der Maßgabe der Haftungsbeschränkung unter Ziffer 10 zu.

9.7

Über das vorgehende Hinaus tritt Firma Messe-Realisation Püschel dem Vertragspartner eventuell weitergehende Ansprüche gegenüber den Lieferanten von Firma Messe-Realisation Püschel ab.

9.8

Für den Fall der Rückabwicklung eines Kaufvertrages berechnet Firma Messe-Realisation Püschel für jeden Tag der Nutzung der Ware eine pauschale Nutzungsentschädigung von 1/1000 des Nettokaufpreises. Dem Vertragspartner steht es frei, einen geringeren Wert der Nutzung nachzuweisen.

9.9

Jeder Austausch erfolgt ausdrücklich unter dem Vorbehalt der Nachbelastung von Reparaturkosten und Testpauschalen. Eine Nachbelastung erfolgt insbesondere, wenn sich bei der Garantiereparatur herausstellt, dass kein Fehler vorliegt, ein unzulässiger Fremdeingriff erfolgte, die Garantievoraussetzungen entfallen sind oder ähnliches.

10. Haftung

Nach den gesetzlichen Bestimmungen haftet die Firma Messe-Realisation Püschel für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). Die Firma Messe-Realisation Püschel haftet unter Begrenzung auf Ersatz des bei Vertragsschluss vorhersehbaren vertragstypischen Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung von Kardinalpflichten durch sie oder eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Nebenpflichten, die keine Kardinalpflichten sind, haftet die Firma Messe-Realisation Püschel nicht. Die Haftung für Schäden, die in den Schutzbereich einer von der Firma Messe-Realisation Püschel gegebenen Garantie oder Zusicherung fallen sowie die Haftung für Ansprüche aufgrund des Produkthaftungsgesetzes und Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt hiervon unberührt.

11. Abtretungsverbot

Die Rechte und Pflichten aus den mit Firma Messe-Realisation Püschel geschlossenen Verträgen können vom Vertragspartner nicht ohne Einwilligung von Firma Messe-Realisation Püschel auf einen Dritten übertragen werden. Sofern eine ohne Zustimmung von Firma Messe-Realisation Püschel vorgenommene Abtretung gem. § 354a HGB dennoch wirksam ist, wird hierdurch das Recht von Firma Messe-Realisation Püschel, mit etwaigen Gegenforderungen auch gegenüber dem neuen Gläubiger (Zessionar) aufzurechnen, nicht berührt.

12. Sonstiges

12.1
Die Firma Messe-Realisation Püschel wird sämtliche datenschutzrechtlichen Erfordernisse, insbesondere die Vorgaben des Telemediengesetzes, beachten.

12.2
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

12.3
Erfüllungsort ist Leverkusen.

12.4

Für sämtliche Vertragsbeziehungen gilt deutsches Recht einschließlich des UN-Kaufrecht aber ausschließlich des Internationalen Privatrechtes.

12.5

Gerichtsstand bei allen die sich aus den Vertragsverhältnissen ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Besteller Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechtes oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, für alle Ansprüche zwischen der Firma Messe-Realisation Püschel und dem Vertragspartner, Leverkusen.

12.6

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.

Stand Juli 2017

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